Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Eine Auswahl betreuter Wohnungsbauprojekte

Wie hilft die baubegleitende Qualitätsüberwachung?

Kurz gesagt: durch Vorbeugung in der Planungsphase, Kontrolle in der Bauphase und Nachsorge in der Objektbetreuungsphase

Die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) bietet bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens ein Instrument um konzeptionelle Unstimmigkeiten aufzuklären, unzureichende Planungen zu vermeiden oder zu erkennen und abzustellen bevor es im günstigsten Falle zu Streitigkeiten kommt.

Die BQÜ trägt in der Bauphase dazu bei, dass Ausführungsfehler erkannt und korrigiert werden bevor Baumängel und Bauschäden entstehen.

Wie wichtig die Kontrolle ist, und welche Fehler und Mängel oft unentdeckt bleiben, zeige ich Ihnen in meinem Bauschadenarchiv.

Die BQÜ unterstützt, entbindet Planer, Fachplaner, Bauleiter und Fachbauleiter aber nicht von ihren originären Aufgaben, Pflichten und Befugnissen.

In der Phase der Objektbetreuung (nach Fertigstellung) erfolgen Einweisungen der Nutzer, regelmäßige Begehungen des Gebäudes zur Überprüfung von turnusmäßigen Wartungen, eventueller Gewährleistungsarbeiten und zur Festlegung von Instandhaltungsmaßnahmen, die durch Gebrauch und Umwelteinflüsse erforderlich werden.

Gründe für Baumängel

Baumängel und Bauschäden entstehen nur in seltenen Fällen aus Vorsatz oder böser Absicht.

Es gibt vielfältige Gründe, die zu Mängeln, Schäden und Streit führen, wie z.B.:

  • ungenaue, d.h. interpretierbare Leistungsbeschreibungen
  • ungenaue oder nicht vorhandene Detailplanungen
  • „Baustellendetails“
  • unzureichende Bauüberwachung
  • kein gewerkeübergreifender Informationsfluss
  • ungeeignete Materialauswahl
  • Zeitdruck
  • Verständigungsprobleme auf der Baustelle
  • fehlende handwerkliche Fertigkeiten
  • individuelle Fehler durch Unachtsamkeit
  • Abnutzung durch Gebrauch
  • Umwelteinflüsse
  • Wartungsdefizite
  • unsachgemäßer Gebrauch

Die Phasen der BQÜ

1. Vorbeugung (Durchsicht der Planungs- und Vertragsunterlagen)
  • Prüfung der Unterlagen auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regel der Technik
  • Prüfung der angebotenen Ausführungsqualität auf Übereinstimmung mit der Planung und den Vorgaben der Bauherrschaft
  • Abfragen von schadensanfälligen Detaillösungen, falls nicht vorhanden
2. Kontrolle (Stichprobenartige Baustellenbesuche)
  • Kontrolle und Dokumentation wichtiger Ausführungen und Materialgüten
  • Korrekturvorschläge wenn erforderlich
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Bauabnahme
3. Nachsorge (Inspektionen)
  • regelmäßige Inspektionsbegehungen
  • Aufforderungen zur Beseitigung von Mängeln innerhalb des Gewährleistungszeitraumes und Überwachung dieser Arbeiten
  • Komplettbegehung des Gebäudes vor Ende der Gewährleistungsfristen

Vergütung für die BQÜ

Die Kosten für eine BQÜ richten sich nach der Art und Größe des Bauvorhabens und nach den zu erbringenden Überwachungsphasen. Eine Vergütung kann daher nur individuell vereinbart werden.

Als Größenordnung kann man mit ca. 1,0 – 1,5 % der Baukosten rechnen.