Straßenkanalbau

Wenn vor Ihrem Haus die Bagger stehen, ist es für eine Beweissicherung fast zu spät.

Beweissicherung und Selbständiges Beweisverfahren

Beweissicherungen und Selbständige Beweisverfahren dienen der Feststellung eines baulichen Zustandes. Vorhandene Baumängel und Bauschäden werden detailliert dokumentiert.

Beweissicherungen werden im Einvernehmen der beteiligten Parteien durchgeführt, z. B. :

bei geplanten Baumaßnahmen im Bereich bestehender Gebäude, bei denen Beeinträchtigungen der vorhandenen Bausubstanz durch Erschütterungen oder andere Belastungen nicht ausgeschlossen werden können, z. B. durch Unterfangungen, Verkehrswegebauarbeiten und Kanalarbeiten. Beweissicherungen sollten kurz vor Beginn geplanter Maßnahmen durchgeführt werden.

Eine Beweissicherung ist ein außergerichtliches Verfahren und läßt sich innerhalb eines sehr kurzfristigen Zeitraumes organisieren und durchführen.

In der Regel einigen sich die Beteiligten auf die Bestellung eines unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Die dokumentierten Fakten dienen zur einvernehmlichen Einigung oder falls es dennoch zu einem Streitfalle kommt zur Erleichterung eines gerichtlichen Verfahrens.

Das Selbständige Beweisverfahren wird von einer beteiligten Partei initiiert, z.B.

in Fällen in denen eine außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten über Bauausführungen nicht zu Stande kommt.

Das Selbständige Beweisverfahren ist eine gerichtliches Verfahren. Es dient zur vorprozessualen gütlichen Einigung der Beteiligten oder zur Verwendung in einem nachfolgenden Zivilprozess. Die Beweisaufnahme erfolgt durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Bestellung des Sachverständigen erfolgt durch das zuständige Gericht.

Das Selbständige Beweisverfahren ist geeignet zur :

  • Klärung von Meinungsverschiedenheiten über Bauausführungen
  • Feststellung von Mangel- und Schadenursachen
  • Feststellung zum Aufwand der Mängelbeseitigung
  • Wertfeststellung

Das Selbständige Beweisverfahren ist für besondere Eilfälle (Einsturzgefahr, Rohrbrüche usw.) in der Regel nicht geeignet. In diesen Fällen sollte ein Privatgutachten bestellt werden.