Vergütung des Sachverständigen

Die Erstberatung (baufachliche Stellungnahme) erstreckt sich über maximal zwei bis drei Zeitstunden, einschließlich der Zeit für die An- und Abfahrt. In der Erstberatung werden die vorgetragenen Beanstandungen vom Sachverständigen besichtigt und erforderlichenfalls Messungen und Überprüfungen geringen Umfangs durchgeführt. In einer kurzen mündlichen Zusammenfassung wird abschließend erörtert, ob und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können oder sollten.

Die persönliche Erstberatung biete ich pauschal an für 350,00 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Der Betrag versteht sich inklusive der Fahrtkosten zum Beratungsort. Eine schriftliche Ausarbeitung ist nicht enthalten.

Sollte sich bei der Beratung herausstellen, dass weitere Untersuchungen zur Feststellung des Sachverhalts und eine schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen (Gutachten) erforderlich werden, erfolgt die Abrechnung der Vorort-Tätigkeit und der Gutachtenerstellung zum Stundensatz von 154,70 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

Eine im Vorfeld vereinbarte Pauschalisierung des Honorars ist selten möglich, da Anzahl der Mängel und Schäden meist nicht bekannt sind.

Die Kosten der persönlichen Erstberatung werden bei einer Auftragserweiterung angerechnet.

Die Vorbereitung von Bauabnahmen erfolgt ebenfalls zum Stundensatz von 154,70 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Anmerkung:

Mit der Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstattung eines Privatgutachtens kommt ein Werkvertrag nach BGB zustande, der in schriftlicher Form abgefasst werden sollte, um den Umfang der Tätigkeit und die Höhe der Vergütung festzulegen.

Rechtliche Würdigungen von Tatsachen finden in meinen Gutachten keine Berücksichtigung.

Eine Beratung zum Erwerb einer Immobilie (Eigentumswohnung bzw. Ein- oder Zweifamilienwohnhaus) biete ich pauschal an für 500,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

In diesem Betrag sind enthalten die Kosten für:

1. Besichtigung des Objektes mit Begutachtung der:

  • Dachflächen, soweit zugänglich
  • Fassaden mit Fenstern und Türen, Rolläden, soweit zugänglich
  • Balkonanlagen, Brüstungen, Geländer
  • Hauseingangs-/Wohnungseingangstür
  • Innenwände und Innentüren
  • Geschosstreppen
  • Fliesenbeläge
  • Kellerräume
  • Dachboden
  • Heizung/Warmwasserbereitung

Von der Begutachtung ausgenommen sind nicht einsehbare Bauteile, die z. B. durch Möblierungen usw. verdeckt werden, sowie verkleidete und kaschierte Bauteile, z.B. Dämmstoffschichten.

2. Mündliche Zusammenfassung

3. An- und Abfahrt.

Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht.